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   OLG Köln, 21.04.2011 - 13 U 65/10   

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https://dejure.org/2011,17245
OLG Köln, 21.04.2011 - 13 U 65/10 (https://dejure.org/2011,17245)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.04.2011 - 13 U 65/10 (https://dejure.org/2011,17245)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. April 2011 - 13 U 65/10 (https://dejure.org/2011,17245)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Bürgschaftsvertrag - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung durch Hauptschuldner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1; BGB § 123 Abs. 2; BGB § 765
    Anfechtung eines Bürgschaftsvertrages wegen arglistiger Täuschung durch den Hauptschuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Aachen - 1 O 348/09
  • OLG Köln, 21.04.2011 - 13 U 65/10
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.04.1992 - IX ZR 145/91

    Fahrlässige Unkenntnis bei von Drittem verübten arglistigen Täuschung; Rückgabe

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2011 - 13 U 65/10
    Dass der Gläubiger die Bürgschaftsurkunde entworfen und den Anstoß für die Verhandlungen mit dem Bürgen gegeben hat, macht den Schuldner noch nicht zur Vertrauensperson des Gläubigers (BGH NJW-RR 1992, 1005; Kramer, in: MünchKomm, 2. Aufl., § 123 Rdn. 19; Palandt, aaO, Rdn. 14).

    Solche Überprüfungspflichten bestehen aber nur dann, wenn die Umstände des einzelnen Falles den Vertragspartner veranlassen mussten, sich danach zu erkundigen, ob die ihm übermittelte Willenserklärung auf einer Täuschung beruht oder nicht (vgl. RGZ 104, 191; BGH NJW 1990, 387; NJW-RR 1992, 1005), wenn - mit anderen Worten - also genügend konkrete tatsächliche Anhaltspunkte gegeben sind, die Zweifel wecken, ob eine Willenserklärung einwandfrei zustande gekommen ist.

    Soweit der Beklagte der Klägerin über die arglistige Täuschung im Sinne von § 123 BGB hinaus die Verletzung vorvertraglicher Sorgfaltspflichten vorwirft, verkennt er, dass diese nicht weiter reichen als die Prüfung im Zusammenhang mit einer solchen Täuschung (BGH NJW-RR 1992, 1005, 1006 unter Gliederungsziffer I.3.).

  • BGH, 24.02.1994 - IX ZR 93/93

    Wirksamkeit einer von Kindern zu Gunsten der Eltern geleisteten Bürgschaft

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2011 - 13 U 65/10
    Ist dies - wie hier auch nach dem Vortrag des Beklagten - nicht der Fall, so ist der Gläubiger grundsätzlich nicht verpflichtet, die eigene Einschätzung des Risikos zu offenbaren oder sich über den Wissensstand des künftigen Bürgen zu unterrichten (BGH, NJW-RR 1986, 210; WM 1986, 11; NJW 1994, 1278; NJW 1997, 3230).
  • BGH, 15.04.1997 - IX ZR 112/96

    Aufklärungspflicht der Gläubigerbank über das Bürgschaftsrisiko; Vollstreckung

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2011 - 13 U 65/10
    Ist dies - wie hier auch nach dem Vortrag des Beklagten - nicht der Fall, so ist der Gläubiger grundsätzlich nicht verpflichtet, die eigene Einschätzung des Risikos zu offenbaren oder sich über den Wissensstand des künftigen Bürgen zu unterrichten (BGH, NJW-RR 1986, 210; WM 1986, 11; NJW 1994, 1278; NJW 1997, 3230).
  • BGH, 20.11.1995 - II ZR 209/94

    Zurechnung arglistiger Täuschung anderer Personen bei der eigenmächtigen

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2011 - 13 U 65/10
    Kein Dritter ist dagegen, wer auf Seiten des Erklärungsempfängers steht und maßgeblich am Zustandekommen des Vertrages mitgewirkt hat, wenn sein Verhalten also dem des Anfechtungsgegners rechtlich gleichzusetzen ist, (BGH NJW 1989, 287; NJW 1996, 1051; Palandt/Ellenberger, Kommentar zum BGB, 69. Auflage 2010, § 123 BGB Rdn. 13 f).
  • BGH, 10.02.2004 - XI ZR 36/03

    Wirkung eines Urkunden-Vorbehaltsurteils; Zulässigkeit des Bestreitens der

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2011 - 13 U 65/10
    Dazu gehören neben den allgemeinen Prozessvoraussetzungen insbesondere auch solche vom Beklagten erhobenen materiellen Einwendungen, die im Vorbehaltsurteil (etwa wegen Unschlüssigkeit) als unbegründet behandelt worden sind (BGH NJW 1960, 576; NJW 2004, 1159; Zöller/Greger, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 27. Auflage 2009, § 598 ZPO Rdn. 3 sowie § 600 ZPO Rdn. 19) und damit auch für die der Rechtsverteidigung des Beklagten zugrunde liegenden Ausführungen zur Bewertung der Stellung des Geschäftsführers der Hauptschuldnerin und die Kenntnis bzw. fahrlässige Unkenntnis der Klägerin von einer etwaigen Täuschung.
  • BGH, 28.09.1988 - VIII ZR 160/87

    Täuschung des Leasinggebers durch den Lieferanten

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2011 - 13 U 65/10
    Kein Dritter ist dagegen, wer auf Seiten des Erklärungsempfängers steht und maßgeblich am Zustandekommen des Vertrages mitgewirkt hat, wenn sein Verhalten also dem des Anfechtungsgegners rechtlich gleichzusetzen ist, (BGH NJW 1989, 287; NJW 1996, 1051; Palandt/Ellenberger, Kommentar zum BGB, 69. Auflage 2010, § 123 BGB Rdn. 13 f).
  • BGH, 09.10.1989 - II ZR 16/89

    Eigenhaftung des vollmachtlos auftretenden GmbH-Gesellschafters beim Abschluß

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2011 - 13 U 65/10
    Solche Überprüfungspflichten bestehen aber nur dann, wenn die Umstände des einzelnen Falles den Vertragspartner veranlassen mussten, sich danach zu erkundigen, ob die ihm übermittelte Willenserklärung auf einer Täuschung beruht oder nicht (vgl. RGZ 104, 191; BGH NJW 1990, 387; NJW-RR 1992, 1005), wenn - mit anderen Worten - also genügend konkrete tatsächliche Anhaltspunkte gegeben sind, die Zweifel wecken, ob eine Willenserklärung einwandfrei zustande gekommen ist.
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 259/87

    Offenbarungspflicht des Verkäufers von Liegeplätzen eines Seglerhafens;

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2011 - 13 U 65/10
    Das gilt insbesondere für den vom Erklärungsempfänger beauftragten Verhandlungsführer oder -gehilfen sowie für den Beteiligten, der wegen seiner engen Beziehungen zum Erklärungsempfänger als dessen Vertrauensperson erscheint (BGH, NJW 1990, 1661).
  • BGH, 17.10.1985 - IX ZR 168/84

    Klage auf Erfüllung einer Bürgschaftsverpflichtung - Hinreichende Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2011 - 13 U 65/10
    Ist dies - wie hier auch nach dem Vortrag des Beklagten - nicht der Fall, so ist der Gläubiger grundsätzlich nicht verpflichtet, die eigene Einschätzung des Risikos zu offenbaren oder sich über den Wissensstand des künftigen Bürgen zu unterrichten (BGH, NJW-RR 1986, 210; WM 1986, 11; NJW 1994, 1278; NJW 1997, 3230).
  • BGH, 15.12.1959 - VIII ZR 192/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2011 - 13 U 65/10
    Dazu gehören neben den allgemeinen Prozessvoraussetzungen insbesondere auch solche vom Beklagten erhobenen materiellen Einwendungen, die im Vorbehaltsurteil (etwa wegen Unschlüssigkeit) als unbegründet behandelt worden sind (BGH NJW 1960, 576; NJW 2004, 1159; Zöller/Greger, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 27. Auflage 2009, § 598 ZPO Rdn. 3 sowie § 600 ZPO Rdn. 19) und damit auch für die der Rechtsverteidigung des Beklagten zugrunde liegenden Ausführungen zur Bewertung der Stellung des Geschäftsführers der Hauptschuldnerin und die Kenntnis bzw. fahrlässige Unkenntnis der Klägerin von einer etwaigen Täuschung.
  • RG, 18.03.1922 - I 205/21

    Landgemeinde; Haftung des Gemeindevorstehers; "Kennenmüssen"

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